INFORMATIONSBLATT
Hepatitis B
Hepatitis C
HIV- Prävention
und PEP
Stand Juni 2004
HEPATITIS
B
Erreger
der Hepatitis B ist ein DNA-Virus, das menschliche Hepatozyten
(Leberzellen) befällt und sich dort durch verschiedene molekularbiologische
Schritte vermehrt. Der natürliche Wirt des Virus ist der
Mensch. Das Hepatitis B Virus ist sehr widerstandsfähig und
bleibt im Serum bei Temperaturen von 30-32°C über 6 Monate
hinaus ansteckend, bei einer Temperatur von -20°C verlängert
sich die Haltbarkeit auf 15 Jahre und Temperaturen von 60°C
über 4 Stunden werden akzeptiert. Eine sichere Inaktivierung
des Virus erfolgt erst bei 90°C über eine Dauer von mindestens
10 Minuten.
Die
Infektion erfolgt durch die Weitergabe des Virus von Generation
zu Generation im Rahmen des Geburtsvorganges (das Neugeborenen
wird erst während des Geburtsvorganges infiziert, nicht bereits
intrauterin während der Schwangerschaft), oder direkt von
Mensch zu Mensch durch sexuellen Kontakt, oder indirekt durch
Kontakt mit Blut oder anderen Körperflüssigkeiten, infizierten
Blutprodukten und kontaminierten Instrumenten und Spritzen (Drogenkonsum).
Hier sind auch nicht ordnungsgemäß gereinigte Instrumente
für Tätowierungen, Piercings oder zum Stechen der Ohren
einzubeziehen. Eine Übertragung durch Insektenstiche oder
Tröpfcheninfektion ist nicht bekannt. Durch die zur Verfügung
stehende Impfung und einem verbesserten Hygienebewusstsein haben
die Infektionen beim medizinischen Personal drastisch abgenommen.
Durch die neueren, verbesserten Testmethoden sind die Blutkonserven
sicherer geworden; da jedoch Hepatitis B Viren nicht in jedem
Stadium der Infektion im Blut nachgewiesen werden können,
beträgt die Ausschluss-Sicherheit nicht 100% und daher haben
Patienten, die häufig Bluttransfusionen benötigen, ein
geringfügig höheres Risiko infiziert zu werden (Dialysepatienten;
onkologische Patienten; Menschen, die unter Hämophilie leiden).
Die Gefahr der Ansteckung besteht bereits während der Inkubationszeit
(Zeit zwischen Ansteckung und Ausbruch der Krankheit), während
der akuten Phase der Erkrankung und hält bei einem chronischen
Verlauf der Krankheit an. Die Inkubationszeit beträgt in
den Extremen 30-180 Tage, in der Mehrzahl der Fälle
60-90 Tage.
Die
Klinik: die klinischen Symptome entsprechen im Regelfall (Ausnahmen
Kinder unter 5a) denen einer akuten Hepatitis, die in 95% der
Fälle innerhalb von 6 Monaten abheilt (Fieber, Krankheitsgefühl,
Appetitlosigkeit, Schwäche, Übelkeit, die mit Auftreten
der gelben Gesichtsfarbe - daher der volkstümliche Name Gelbsucht
- nachlassen). Können bestimmte Hepatitis B Antigene länger
als 6 Monate im Blut nachgewiesen werden, spricht man von einer
chronischen Hepatitis B, die in 15-25% der Fälle durch Leberzirrhose
und durch ein hepatozelluläres Karzinom zum vorzeitigen Tod
führen kann. Eine Sonderform stellt der so genannte "gesunde"
Hepatitis B Virusträger dar - Personen, die das Virus in
sich tragen, aber nicht chronisch erkrankt sind.
Nur durch eine Lebertransplantation kann bei sehr heftig verlaufenden
Infektionen, der so genannten "fulminante Hepatitis B",
der Tod durch Leberversagen abgewendet werden. Zu einer fulminanten
Verlaufsform kommt es nur bei 0,5 -1% der Fälle aller Infizierten.
Eine
Impfung bietet Schutz vor Hepatitis B und auf Empfehlung der
WHO wurde die allgemeine Impfung der Säuglinge eingeführt.
Eine Impfempfehlung besteht des weiteren für medizinisches
Personal und all jene Personen, die ein erhöhtes Infektionsrisiko
haben (Hämodialysepatienten; Hämophile; Patienten, die
häufig Bluttransfusionen erhalten; immunsupprimierte Patienten;
Menschen im gemeinsamen Haushalt mit HBs-AG-Trägern, bzw.
deren Sexualpartner; Reisende in Gebiete mit hoher Durchseuchung;
in Sicherheitsdiensten tätige Personen; Menschen mit häufig
wechselnden Sexualpartnern; Personen mit intravenösem Drogenkonsum
und Menschen mit bereits bestehender Lebererkrankung).
Die Impfung wird mit einem auf rekombinanter Basis hergestellten
Impfstoff in 3 Teilimpfungen durchgeführt. Der Erfolg der
Impfung wird durch einen serologischen Test (Antikörperbestimmung
im Blut) überprüft und der Termin der nächsten
notwendigen Auffrischungsimpfung aufgrund dieser Ergebnisse festgelegt.
Seit einigen Jahren ist der Hepatitisimpfstoff als Kombinationspräparat
gegen Hepatitis A+B im Handel.
Hepatitis
B ist meldepflichtig, d.h. bei Verdacht auf, Erkrankung oder
Tod durch Hepatitis B ist der behandelnde Arzt verpflichtet die
Krankheit der zuständigen Behörde zu melden.
HEPATITIS C
Erreger: Die meisten der früher als Non-A-Non-B-Hepatitis
diagnostizierten Fälle von Hepatitis fallen in die Gruppe
der 1988 identifizierten Hepatitis C. Hepatitis C wird durch ein
RNA Virus verursacht, einem Virus mit hoher genetischer Variabilität,
d.h. dass das Virus sich immer wieder in seiner Struktur verändert;
was unter anderem die Ursache dafür ist, dass es bis jetzt
nicht gelungen ist, einen Impfstoff gegen Hepatitis C zu entwickeln.
Die
Infektion erfolgt durch die Weitergabe von Mensch zu Mensch,
wobei das Virus zwar in allen Körperflüssigkeiten nachweisbar
ist, die Virenzahl jedoch meist nur im Blut hoch genug für
eine Infektion ist. Erfolgten früher die meisten Infektionen
durch kontaminierte Blutprodukte, gilt derzeit als häufigster
Infektionsweg die Übertragung durch unsaubere Nadeln beim
intravenösen Drogenkonsum. Nachdem die Tests für Blutkonserven
und Blutprodukte auf Hepatitis C nicht die gleiche Empfindlichkeit
aufweisen, wie die für Hepatitis B, bleibt ein erhöhtes
Restrisiko für Personen mit einem großen Bedarf an
Blutkonserven. Die Übertragung durch die Mutter auf das Kind,
sowie die sexuelle Übertragung sind äußerst selten.
Die Gefahr für medizinisches Personal wird in der Literatur
als gleich oder nur minimal erhöht gegenüber der Restbevölkerung
angegeben. Obwohl das Risiko der Übertragung bei Nadelstichverletzungen
nur 0-5% beträgt (im Vergleich dazu bei Hepatitis B bis zu
30% aller Ungeimpften!), darf es dennoch nicht außer Acht
gelassen werden und ist abhängig von der Anzahl der Viruskopien
im Blut des Patienten. Betroffene nach Nadelstichverletzungen
werden engmaschig kontrolliert, um eine Infektion frühestmöglich
diagnostizieren zu können. Eine akute Hepatitis C ist therapiepflichtig
(Interferon), um den mit hoher Wahrscheinlichkeit chronischen
Verlauf der Erkrankung zu unterbinden.
Die Infektionsübertragung bei Tätowierungen und Piercings
ist bei Hepatitis C, im Gegensatz zu Hepatitis B, nicht klar abschätzbar.
Bei 10-40% der Erkrankten ist der Übertragungsweg nicht nachvollziehbar
und daher der genaue Risikofaktor der Übertragung von Hepatitis
C nicht einschätzbar. Die Infektiosität besteht solange
sich die Viren im Körper vermehren - und nachdem die meisten
der Hepatitis C Erkrankungen einen chronischen Verlauf nehmen,
bleiben infizierte Personen über Jahre hinweg eine Infektionsquelle.
Die Inkubationszeit beträgt im Extrem 15-150 Tage, im Mittel
40-50 Tage.
Klinik:
Nachdem Hepatitis C mit minimalen klinischen Symptomen verläuft
- nur etwa 15% der Infizierten zeigen eine typische Symptomatik
- sind viele Befunde Zufallsbefunde, da die Betroffenen gar nicht
um ihre Erkrankung wissen. Typische Erscheinungsbilder sind Müdigkeit,
grippeähnliche Symptome. Ikterus - also Gelbsucht - tritt
nur ganz selten auf. Ein fulminanter Verlauf ist bei der Hepatitis
C nicht bekannt. Bei 70 - 100% der Patienten kommt es zu chronischen
Verlaufsformen, die oft erst bei Auftreten von Komplikationen
entdeckt werden. 20 - 35% der chronischen Verläufe enden
in einer Leberzirrhose und davon wiederum müssen 1-5% mit
einem hepatozellulärem Karzinom rechnen. Die Zeitdauer bis
zum Auftreten erster Symptome nach erfolgter Infektion beträgt
etwa 10 Jahre, bis zur Leberzirrhose 20-30 Jahre, wobei Männer
einem höheren Risiko unterliegen und ein erhöhter Alkoholkonsum
den Verlauf beschleunigt.
Eine
Impfung gegen Hepatitis C gibt es derzeit nicht. Die gegenwärtig
im Versuchsstadium befindlichen Impfstoffe wirken nicht vorbeugend,
scheinen aber den schweren chronischen Verlauf der Krankheit verhindern
zu können. Wann und ob ein Impfstoff jemals auf den Markt
kommen wird, ist derzeit noch nicht vorhersehbar.
Hepatitis
C ist meldepflichtig.
HIV
Prävention
einer HIV-Infektion im medizinischen Arbeitsumfeld
Die Möglichkeit einer HIV-Übertragung im Rahmen der
Patientenversorgung ist abschätzbar und wie Untersuchungen
zeigen, gering. Trotzdem ist im Umgang mit potentiell infektiösem
Material höchste Vorsicht geboten. Prävention ist nicht
nur eine Maßnahme des Dienstnehmers sondern auch des Dienstgebers.
Die
Möglichkeit einer HIV-Übertragung im Rahmen der Patientenversorgung
ist abschätzbar und wie Untersuchungen zeigen, gering. So
liegt z.B. das Risiko nach einer Blutexposition von Schleimhäuten
bei 0,03%. Die Indikationsliste für eine HIV-PEP weist klar
auf die Infektionswahrscheinlichkeit bei verschiedenen Gegebenheiten
hin und zeigt deutlich, wo die Hauptgefahr liegt: in der perkutanen
Exposition mit Nadeln, Skalpellen oder Lanzetten, die mit Blut
eines nachweislich HIV-positiven Patienten kontaminiert sind.
Dabei liegt das Übertragungsrisiko bei etwa 0,3% [HCV 3%,
HBV 30%!]. Verletzungen mit kontaminierten Hohlraumnadeln sind
gefährlicher als solche mit chirurgischen Nadeln.
Strategien der Prävention
1.
Auf der Gesetzesebene
Gemäß Arbeitnehmerschutzgesetz besteht die Verpflichtung
des Arbeitgebers, für die Information der Arbeitnehmer über
die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über
die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung nachweislich und
wiederholt Sorge zu tragen. Des Weiteren sind geeignete Schutzmaßnahmen
anzuwenden.
2.
Auf der Handlungsebene
Bewusstmachen von risikoreichen Aktivitäten und Situationen
(z.B. "Recapping"; das Drücken von weiteren Nadeln
in einen bereits vollen Abfallbehälter; falsche Entsorgung
in einen Plastiksack, etc.), Vermeidung derselben soweit möglich
und Training von "sicheren Handlungsabläufen" unter
Anwendung aller gebotenen Schutzmaßnahmen (z.B. strenge
Einhaltung der Hygienerichtlinien; obwohl jede Blut- oder Serumprobe
als potentiell infektiös anzusehen ist, müssen Proben
von HIV-infizierten Personen gekennzeichnet sein; es ist dafür
zu sorgen, dass bei Kenntnis eines HIV-positiven Serostatus eines
Patienten das untersuchende, bzw. weiterbehandelnde Personal darüber,
soweit erforderlich, unterrichtet wird; Einhaltung der Meldepflicht
bei AIDS; klare Vorgangsweise nach Zwischenfällen mit menschlichem
Blut oder anderen möglicherweise infektiösen Körperflüssigkeiten).
3.
Auf der Materialebene
Das jeweils am letzten Stand der Technik befindliche Material
für die Expositionsprophylaxe sollte vom Arbeitgeber bereitgestellt
werden. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich dieses sachgemäß
zu verwenden und einzusetzen. (z.B. Adaptersysteme; Sicherheitskanülen
die nach der Benutzung die Nadelspitze "entschärfen",
indem ein stumpfer Metallstift über die Spitze hinausragt;
geeignete Entsorgungsbehälter mit breiter Öffnung und
einem festen Stand; flüssigkeitsdichte Operationsmäntel,
speziell verstärkte Operationshandschuhe; Masken, Schutzbrillen,
etc.)
Epilog:
Derzeit leben in Österreich etwa 12.000 HIV-infizierte Menschen.
Ein erster Gipfel hoher Infektiosität liegt in der Zeit zwischen
Infektion und Serokonversion. Körperflüssigkeiten und
Ausscheidungen immer als infektiös zu betrachten ist ein
wichtiger Ansatz in der Prävention. Des weiteren gibt es
keine Hinweise dafür, dass das Wissen um den HIV-Status eines
Patienten das Risiko von akzidentiellen Expositionen vermindert.
Übertragungen im Krankenhaus oder in der Arztpraxis sind
äußerst selten. In Österreich gab es seit den
ersten HIV-Patienten vor 20 Jahren bereits mehrere hundert Stichverletzungen
beim Personal, das HIV-Patienten betreut, eine einzige Infektion
ist dabei angegangen. Betroffen war ein Arzt, der sich beim Zurückstecken
der Schutzkappe auf die Kanüle in den Daumen gestochen hatte,
also bestehende Hygienevorschriften missachtet hat.
Worst
case- Szenario: Jeder Arzt, auch der Betriebsarzt unterliegt der
ärztlichen Schweigepflicht. Ein positives Testergebnis darf
er dem Arbeitgeber folglich nicht mitteilen. Dem betroffenen Arbeitnehmer
muss das Testergebnis im Rahmen einer Aufklärung und sofortigen
Beratung persönlich mitgeteilt werden und die Möglichkeiten
einer Krisenintervention sollten vorhanden sein. Bei der Bewerbung
um einen Arbeitsplatz muss nicht über eine bestehende HIV-Infektion
Auskunft erteilt werden.
Postexpositionelle
Prophylaxe (PEP) bei HIV
Eine Initiative der Österreichischen AIDS-Gesellschaft
Angesichts
der schwerwiegenden Konsequenzen einer HIV-Infektion wurde seit
1989 bei Gefahr einer Infektion im beruflichen Alltag die postexpositionelle
Einnahme von Zidovudine empfohlen. Die Verfügbarkeit neuer
antiretroviraler Substanzen hat eine Aktualisierung der Empfehlungen
zur postexpositionellen Prophylaxe (PEP) und eine Indikationserweiterung
auf nicht-berufliche Exposition notwendig gemacht.
Grundsätzlich gilt: je größer die Virenmenge und
je länger die infektiösen Flüssigkeiten auf Wunden,
geschädigte Haut oder Schleimhaut / Bindehaut einwirken,
desto höher wird die Wahrscheinlichkeit der Übertragung.
Indikationen
für eine HIV-PEP: nicht jeder berufliche Risikokontakt
führt zu einer
HIV-Übertragung. Ist der Serostatus der Indexperson nicht
bekannt, sollte eine Empfehlung für eine HIV-PEP zurückhaltend
gehandhabt werden. Gegebenenfalls kann eine HIV-PEP begonnen werden,
bis durch Einlangen der Befunde der Serostatus der Indexperson
geklärt ist und über die weitere Vorgehensweise entschieden
werden kann.
Bei Stich-/Schnittverletzungen im Zusammenhang mit HIV-hältigem
Material, Schleimhautkontakt oder Hautkontakt bei gleichzeitig
bestehendem Hautekzem, frischer Wunde oder sichtbaren Verletzungen
ist eine HIV-PEP indiziert. Bei allen fraglichen
HIV-Expositionen ohne bzw. mit geringem Risiko wie z.B. Kontakt
von infektiösem Material mit intakter Haut kann von einer
HIV-PEP abgesehen werden.
Wann
sollte mit der HIV-PEP begonnen werden:
· im Idealfall innerhalb von 1-2 Stunden, möglichst
binnen 36-48 Stunden.
(Die Präparate CombivirÒ und KaletraÒ sind
auf der 1. Medizinischen Abteilung vorrätig)
· bei gesicherter, relevanter Exposition: Beginn auch zu
einem späteren Zeitpunkt
möglich ("akute HIV-Infektion").
Dauer
und Medikation der PEP: 4 Wochen mit
CombivirÒ 2 x 450 mg täglich (= Retrovir + Epivir)
und
KaletraÒ 2 x 300 mg täglich (= Lopinavir)
Hepatitis
B - Impfung: aktive und passive Hepatitis B Impfung, bzw.
Auffrischungsimpfung sind angezeigt, wenn kein Impfschutz vorhanden
ist. Eine passive Immunprophylaxe kann mittels humaner Immunglobuline
(möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Exposition) erfolgen.
Die Dosierung liegt für HepatectÒ bei 6-10 IE / kg
Körpergewicht iv.
Tetanusimpfung:
wenn eine entsprechende Indikation gegeben ist.
Laborkontrollen:
· Kontaktperson: ist der Serostatus nicht bekannt, muss
eine Einverständniserklärung zur Bestimmung der HIV-Ak
und Hepatitis B-und C- Ak eingeholt werden.
· beim Betroffenen siehe Schema
Zeitpunkt |
HIV-Ak
|
PCR-HIV
|
HEPATITIS
B/C
|
BB,
Chemie, Harn
|
|
Baseline |
+
|
optional
|
+
|
+
|
2
Wochen |
|
optional
|
|
+
bei PEP
|
4
Wochen |
optional
|
|
+
|
|
6
Wochen |
optional
|
|
+
|
|
3
Monate |
+
|
|
+
|
|
6
Monate |
+
|
|
+
|
|
12
Monate |
+
|
|
+
|
|
Nebenwirkungen:
CombivirÒ: Anaemie, Leukopenie, Myopathien, äußerst
selten gastrointestinale Beschwerden.
KaletraÒ (muss im Kühlschrank gelagert werden und
die Einnahme sollte mit oder unmittelbar nach dem Essen erfolgen):
Übelkeit, gastrointestinale Beschwerden, Diarrhoe, Beeinträchtigung
des Fett- und Kohlehydratstoffwechsels (Anstieg von Triglyceriden,
Cholesterin, Insulinresistenz)
Bei bestehender Schwangerschaft im ersten Trimenon sollte eine
PEP nur nach unmittelbarer Rücksprache mit einem HIV-Spezialisten
erfolgen. Im zweiten und dritten Trimenon können CombivirÒ
und KaletraÒ bei entsprechendem Risiko unbedenklich gegeben
werden. Während der gesamten Schwangerschaft besteht eine
unbedingte Kontraindikation für StocrinÒ.
Begleitmedikation:
nicht erlaubt sind Rifampicin (RifoldinÒ, RimactanÒ),
Terfenadin (TriludanÒ), Cisaprid (PrepulsidÒ), Alprazolam
(XanorÒ), Triazolam (HalcionÒ), Midazolam (DormicumÒ).
Ersatzmedikation:
sind bei der HIV-positiven Kontaktperson Resistenzen gegen eines
oder mehrere dieser Medikamente bekannt, muss die PEP-Therapie
entsprechend modifiziert werden.
Dr.
Peter Traxler
Betriebsarzt
Für Anfragen im NOTFALL
steht die Immunambulanz des Otto-Wagner-Spitals,
täglich von 0-24 Uhr unter der Telefonnummer 01/91060-42710
zur Verfügung.
|